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Evangelische Kirche in Essen fördert vier innovative Projekte

Erste Anträge zur Umsetzung der Kirchenkreiskonzeption wurden bewilligt

Ehrenamtsmanagement, Ökumenische Segnungsgottesdienste für Neugeborene, Internationale Gemeinde und "Eine Stadt für alle" sind die Namen der vier Projekte, die in den nächsten Jahren mit insgesamt 246.900 Euro aus dem Innovationsfonds des Kirchenkreises Essen gefördert werden. Die Einrichtung des Fonds ist ein Ergebnis der neuen Kirchenkreiskonzeption: Das Leitbild mit dem Titel „Gemeinsamen verantworten. Vielfältig gestalten. Mutig Verändern“ war von der Kreissynode im Herbst 2016 mit großer Mehrheit beschlossen worden.

Gleichzeitig hatte das Essener Kirchenparlament einen Innovationsfonds eingerichtet, der über Finanzmittel in Höhe von einer Million Euro verfügt. Diese Mittel sollen in drei Jahren – von 2018 bis 2020 – in jeweils halbjährlichen Antragsphasen vergeben werden. Um eine finanzielle Unterstützung können sich Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste des Kirchenkreises, aber auch Einzelinitiativen und Gemeindegruppen mit ihren innovativen Projekten bewerben. In der ersten Antragsphase wurden 13 Anträge eingereicht, von denen jetzt zunächst vier bewilligt wurden.

Die Kriterien für die Bewilligung ergeben sich direkt aus der Kirchenkreiskonzeption: Unterstützt werden können Projekte, die Anwaltschaft, Teilhabe oder Befähigung ermöglichen, neue Perspektiven für die Evangelische Kirche in Essen eröffnen, das Potenzial für nachhaltige Wirkung erkennen lassen und über eine biblische Orientierung verfügen. Neben diesen Muss-Kriterien sind drei der folgenden Soll-Kriterien zu erfüllen: Inklusion fördern; Nächstenliebe praktizieren; Ehrenamtliche beteiligen; junge Menschen erreichen; bislang unerreichte Zielgruppen einbeziehen; sichtbar in die Zivilgesellschaft hineinwirken; interne Vernetzung bewirken.

Bewilligte Anträge und Fördersummen:

1. Projekt „Ehrenamtsmanagement“: Mit diesem Projekt soll in drei Schritten (Bestandsaufnahme / Konzeptentwicklung / Anbahnung einer sinnvollen Infrastruktur) evaluiert und konzipiert werden, wie durch ein Ehrenamtsmanagement im Kirchenkreis bestehende Strukturen ehrenamtlicher Arbeit sinnvoll und wirksam vernetzt und Ehrenamtliche gewonnen, begleitet, vernetzt und gewürdigt werden können. Dauer des Projekts: 2 Jahre. Förderhöhe 2018: 78.200 Euro / 2019: 75.700 Euro.

2. Projekt „Internationale Gemeinde“: Mit diesem Projekt nimmt die Evangelische Kirche in Essen Christinnen und Christen aller Nationen im Kirchenkreis in den Blick. Sie fördert ihre Integration durch Mitwirkung in Gottesdiensten sowie durch persönliche Begleitung im Alltag und durch gezielte Tauf- und Glaubenskurse. Das Projekt ist am Weigle-Haus angesiedelt. Dauer des Projekts: 3 Jahre. Förderhöhe 2018 bis 2020 pro Jahr: 15.000 Euro.

3. Projekt „Ökumenische Segensfeiern für Neugeborene“: Mit diesem Projekt sollen die bestehenden ökumenisch gestalteten „Segensfeiern für werdende Eltern“ durch ebenfalls ökumenisch durchgeführte „Segensfeiern für Neugeborene“ weiterentwickelt werden. Ehrenamtliche werden eingeladen und begleitet, um an diesen Segensfeiern mitzuwirken. Dauer des Projekts: 2 Jahre. Förderhöhe 2018 bis 2019 pro Jahr: 10.750 Euro.

4. Projekt „Alle sind Stadt“: Mit dem Projekt „Alle sind Stadt“ fördert die Evangelische Kirche in Essen das Projekt KD 11/13 – Zentrum für Kooperation und Inklusion e.V. in Altenessen. KD 11/13 ist ein interreligiös, interkulturell und inklusiv aufgestelltes Projekt in den Räumen des ehemaligen evangelischen Walter-Wolf-Gemeindehauses in Altenessen-Karnap. Das im Rahmen des Innovationsfonds bewilligte Projekt „Alle sind Stadt“ ist ein Teil des Gesamtprojekts KD 11/13 und hat das Ziel aufzuzeigen, wie die Evangelische Kirche im gesellschaftlichen und interreligiösen Kontext zukunftsweisend handelt. In einem Dialogprozess sollen hierbei tragfähige Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren der Evangelischen Kirche, anderen Religionsgemeinschaften und der Stadtgesellschaft aufgebaut, Modellprojekte entwickelt und deren Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Dauer des beantragten Projekts: 3 Jahre. Einmalige Förderhöhe für 2018: 26.500 Euro.

Mit diesen vier vom Kreissynodalvorstand bewilligten Anträgen werden in der ersten Antragsphase 130.450 Euro aus dem Innovationsfonds ausgeschüttet. Da es sich um mehrjährige Anträge handelt, beläuft sich die gesamte einzuplanende Fördersumme auf 246.900 Euro.

Die Antragsphasen laufen halbjährlich. Die zweite Antragsphase endet am 30. Juni 2018. Der Kreissynodalvorstand freut sich auf eine Vielzahl weiterer Anträge an den Innovationsfonds. Grundsätzlich gilt, dass abgelehnte Anträge – nach entsprechender Überarbeitung – erneut gestellt werden können. Rückfragen zur Antragstellung beantwortet Pfarrerin Michaela Langenheim unter Telefon 0201 2205-850. Im Internet sind die Antragsformulare auf einer eigenen Seite abrufbar (siehe den Link ganz unten auf dieser Seite).

Stichworte

Der Kirchenkreis Essen ist die Gemeinschaft der in ihm zusammengeschlossenen 27 Kirchengemeinden, Gemeindeübergreifenden Dienste und Einrichtungen. Er achtet darauf, dass die Kirchengemeinden ihren Auftrag erfüllen und die nötige Zusammenarbeit stattfindet. Der Kirchenkreis unterstützt die Kirchengemeinden und fördert deren Zusammenarbeit und Kommunikation; er regt gemeinsame Projekte an und sorgt für ihre Koordination.

Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis und trägt die Gesamtverantwortung. Sie ist insbesondere zuständig für Grundsatzentscheidungen über Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis. Das Wort Synode stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Zusammenkunft“, „gemeinsamer Weg“. In der Geschichte des frühen Christentums wurden die Wörter „Konzil“ und „Synode“ oft synonym benutzt. Im wörtlichen Sinne ist die Kreissynode eine parlamentarische Tagung („Kirchenparlament“).

Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis Essen im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Zwischen den beiden jährlichen Tagungen der Kreissynode nimmt er die in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland genannten Aufgaben und Rechte des Kirchenkreises und der Kreissynode wahr.

Unser Foto von links nach rechts: Pfarrerin Michaela Langenheim, Superintendentin Marion Greve und Andreas Müller stellten im Haus der Evangelischen Kirche vier Projekte vor, die aus dem Innovationsfonds des Kirchenkreises gefördert werden. Alle drei Abgebildeten gehören dem ständigen „Arbeitskreis Zukunft“ an, der die Antragstellung an den Innovationsfonds begleitet, eingehende Anträge sichtet und zur Beschlussfassung an den Kreissynodalvorstand weiterleitet.

 

 

 

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