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Kirchenkreis bewilligt Fördergelder für fünf innovative Projekte

Dritte Antragsphase läuft noch bis zum Ende des Jahres

Mit einem erfreulichen Ergebnis wurde die zweite Phase für Anträge an den Innovationsfonds, den der Kirchenkreis Essen für Projekte zur Umsetzung der Kirchenkreiskonzeption eingerichtet hat, beendet: Bis zum 30. Juni wurden zehn Anträge aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Evangelischen Kirche in Essen eingereicht; fünf davon hat der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises vor wenigen Tagen auf Grundlage der durch die Synode beschlossenen Kriterien genehmigt. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die bewilligten Projekte:

— „Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“

Ziel dieses Projektes ist es, in vier bis sechs evangelischen Kindertageseinrichtungen, die über das Stadtgebiet verteilt sind, Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten und auf diese Weise zu einem „inklusiven Miteinander von Kindesbeinen an“ beizutragen. Neben der Einrichtung einer befristeten Stelle für die Projektleitung ist eine monatliche Förderung für Kirchengemeinden vorgesehen, in deren Kindertagesstätte einer der Außenarbeitsplätze eingerichtet wird. Das Projekt wird von der Aktion Menschenstadt, dem Behindertenreferat des Kirchenkreises Essen, und der Fachberatung für evangelische Kindertagesstätten gemeinsam verantwortet. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und wird mit insgesamt 70.038 Euro gefördert.

— „‘Die im Dunkeln sieht man nicht‘ – Forum Advocacy im Kirchenkreis Essen“

Anliegen dieses Projektes ist die Planung und Durchführung eines Forumstages, um die „Advocacy-Gruppen“ aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Essen und der Zivilgesellschaft zusammenzuführen. Mit „Advocacy-Gruppen“ sind Initiativen und Organisationen gemeint, die sich für eine gerechtere und friedlichere Welt einsetzen. Der Forumstag im kommenden Jahr dient dem Kennenlernen der haupt-, und ehrenamtlich Tätigen, der gegenseitigen Stärkung sowie dem theologischen und politischen Austausch. Angestrebt ist, die Zusammenarbeit weiter zu vernetzen. Die Projektdauer beträgt sechs Monate, die Förderhöhe beläuft sich auf insgesamt 11.800 Euro.

— „Mail-Seelsorge“

Mit diesem Projekt weitet die Telefonseelsorge Essen ihr Angebot im Online-Bereich aus. Ziel ist es, Menschen in schwierigen Zeiten auch auf diesem Wege zukünftig seelsorglich zu begleiten. Die entsprechende Schulung von zehn ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Telefonseelsorge ist auf sechs Monate angelegt; eine supervisorische und technische Begleitung ist ebenfalls geplant. Die Förderhöhe des Projekts beträgt insgesamt 4.142,75 Euro.

— „Eine hauptamtliche Fachkraft für die Initiative raumschiff.ruhr“

Das raumschiff.ruhr an der Marktkirche bekommt ein neues Mitglied für seine Crew: Ziel des Antrags ist es, die Weiterentwicklung und die Zukunftsfähigkeit der Initiative und des damit verbundenen Arbeitsbereiches „Junge Erwachsene und Spiritualität“ durch eine gemeindepädagogische Fachkraft zu unterstützen. Das raumschiff.ruhr erprobt beispielhaft eine „neue Gemeindeform“ im Kirchenkreis Essen. Die Dauer des Projekts beträgt zwei Jahre; die Förderhöhe beläuft sich auf insgesamt 40.000 Euro.

— „Band in der Region“

Mithilfe dieses gemeindeübergreifenden Projekts der Evangelischen Kirchengemeinden Kray, Freisenbruch-Horst-Eiberg und Königssteele soll innerhalb von zwei Jahren eine gemeinsame Band mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen entstehen. Gemeinsam entwickeln die Mitglieder Band eigene Ausdrucksformen in Text und Musik. Sie gestalten Gottesdienste und andere Formen des Feierns und der Verkündigung mit oder bereiten sie in eigener Verantwortung vor. Die Entwicklung der Band wird durch einen Coach begleitet. Die Dauer des Projekts beträgt zwei Jahre. Das Projekt wird mit insgesamt 13.200 Euro gefördert.

Weitere Anträge sind willkommen – die dritte Antragsphase läuft!

Somit beläuft sich die Fördersumme, die der Kirchenkreis im Rahmen der zweiten Antragsphase bewilligt hat, auf 139.180,75 Euro. In der ersten Antragsphase hatte der Kirchenkreis Fördermittel in Höhe von 246.900 Euro für vier Projekte genehmigt. Bis heute hat der Kirchenkreis also 386.080,75 Euro aus dem Innovationsfonds vergeben, der zur Unterstützung von Projekten eingerichtet wurde, die der Umsetzung der Kirchenkreiskonzeption dienen.

Insgesamt hatte der Kirchenkreis für den Innovationsfonds eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Diese Summe soll verteilt über die Jahre 2018, 2019 und 2020 hinweg vergeben werden. Weitere Anträge können deshalb jederzeit von Kirchengemeinden – gerne in Kooperation mit Nachbargemeinden oder den Gemeinden in einer Region –, von kirchlichen Einrichtungen und Gemeindegreifenden Diensten sowie auch von Einzelinitiativen oder Gemeindegruppen eingereicht werden.

Die dritte Antragsphase läuft noch bis zum 31. Dezember 2018. Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen begrüßt es sehr, wenn sich weitere Kirchengemeinden auf den Weg machen und die Gelegenheit nutzen, Gelder aus dem Innovationsfonds zur Umsetzung vorbildlicher Projekte zu beantragen. Weitere Informationen und die Formulare zur Beantragung von Fördermitteln sind auf der Homepage zur Kirchenkreiskonzeption erhältlich; für Rückfragen steht Pfarrerin Michaela Langenheim, Telefon 0201 2205-850, jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

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