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Zusätzliche Steuereinnahmen kommen Bedürftigen zugute

Weitere Themen: Berichte, Finanzen, Nachhaltigkeit

(Essen, 05.11.2022) Die zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 250.000 Euro, die dem Kirchenkreis Essen durch die Besteuerung der im Oktober ausgezahlten Energiepreispauschale zufließen werden, sollen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr in vollem Umfang selbst bezahlen können. Das hat die Kreissynode, das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Essen, am Freitagabend (04.11.) beschlossen. Außerdem standen Jahresberichte und Haushaltsbeschlüsse, die Gründung eines Ausschusses für Nachhaltigkeit und die Bildung eines gemeinsamen „Kompetenzzentrums Friedhofsverwaltung“ mit den Nachbarkirchenkreisen Mettmann und Niederberg im Mittelpunkt der Beratungen. Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen fand die Synode nicht in Präsenz, sondern erneut in Form einer Videokonferenz statt.

VERWENDUNG ZUSÄTZLICHER KIRCHENSTEUEREINNAHMEN

Aus der Besteuerung der im Oktober gezahlten bundesweiten Energiepreispauschale erwartet der Kirchenkreis Essen einmalig zusätzliche Kirchensteuereinnahmen in Höhe von etwa 2 Euro je Gemeindeglied, so dass bei rund 125.000 Gemeindegliedern (31.12.2021) insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung stehen. Nach der einstimmigen Entscheidung, diesen Betrag zu verwenden, um bedürftigen Essener Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, sprachen Superintendentin Marion Greve und Diakoniepfarrer Andreas Müller von einem „wichtigen Zeichen der Nächstenliebe, das auch in die Stadtgesellschaft hineinwirken soll“. In der aktuellen Krise könnten diese zusätzlichen Gelder ein signifikanter Beitrag von Evangelischer Kirche und ihrer Diakonie sein: „Sie ergänzen das breite Informations-, Beratungs- und Hilfsnetzwerk, das zurzeit alle Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit der Stadt Essen und anderen Akteuren aufbauen, sinnvoll.“ Damit die Summe eine möglichst starke und zielgerichtete Wirkung entfalten kann, soll sie wie folgt aufgeteilt werden:

100.000 Euro kommen dem EnergieSparService der NEUE ARBEIT der Diakonie zugute, der damit seine kostenlosen Haushalts-Checks und Energiesparmaßnahmen auf eine neue Zielgruppe, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger im ganzen Stadtgebiet, ausweiten wird. Mit dem zweiten Teilbetrag in Höhe von 84.000 Euro kann die Soziale Servicestelle, die Kirchenkreis und Diakoniewerk Essen im Haus der Evangelischen Kirche unterhalten, besser auf die stark zunehmende Nachfrage von Menschen regieren, die wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten in eine akute finanzielle Notlage geraten sind und sowohl Beratung als auch konkrete Hilfen benötigen. Der dritte Teil der Gesamtsumme, 66.000 Euro, ist diakonischen Initiativen vorbehalten, mit denen Kirchengemeinden vor Ort versuchen, die Folgen der Energiekrise für die Menschen abzumildern.

Superintendentin Marion Greve rief die Presbyterien in ihrem Jahresbericht dazu auf, die Notwendigkeit, diese Mittel in der eigenen Gemeinde einzusetzen, vorher genau zu prüfen und untereinander solidarisch zu handeln: „Es gibt in unserem Kirchenkreis schon gute Beispiele dafür, dass eine Gemeinde, die finanziell besser aufgestellt ist, einer anderen Gemeinde hilft, ein dringend benötigtes diakonisches Projekt umzusetzen.“

AUSSCHUSS FÜR NACHHALTIGKEIT

Mit der Errichtung eines „Ausschusses für Nachhaltigkeit“, der den bisherigen „Beirat für Umweltfragen“ ersetzt und deutlich mehr Kompetenzen hat, setzte die Kreissynode einen weiteren wichtigen Beschluss der sogenannten „KlimaSynode“ vom 13. August um. Der neue Ausschuss hat neun beschließende und fünf beratende Mitglieder. Er soll die Verwaltung und die Leitungsgremien des Kirchenkreises bei der Umsetzung von Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz beraten, die Tätigkeit des zukünftigen Klimaschutzmanagers bzw. der zukünftigen Klimaschutzmanagerin begleiten, Fortbildungen empfehlen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit fördern und Klimaschutzprojekte in den Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises miteinander vernetzen.

KOMPETENZZENTRUM FRIEDHOFSVERWALTUNG

Mit großer Einmütigkeit stimmte die Kreissynode dem Vorschlag, gemeinsam mit den Kirchenkreisen Mettmann und Niederberg ein Kompetenzzentrum zu gründen, um die immer komplexer werdenden Anforderungen innerhalb der Friedhofverwaltungen besser bewältigen zu können, zu. Gaben und Wissen können dadurch zukünftig in einem größeren, neunköpfigen Team miteinander geteilt werden; Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind gesichert. Der Zusammenschluss habe darüber hinaus auch eine Signalwirkung in die Landeskirche hinein, heißt es in der Beschlussvorlage: Kooperationen und gemeinsames Handeln seien dringend erforderlich, um sich den Erfordernissen einer kleiner werdenden Kirche auch im Hinblick auf die Verwaltungen stellen zu können.

Zur Umsetzung wird der Teilbereich Friedhofsverwaltung des Kirchenkreises Essen am 1. Januar 2023 an die Friedhofsverwaltung des Verwaltungsverbandes Mettmann-Niederberg angeschlossen. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Teil-Betriebsübergang. Alle Mitarbeitenden der Essener Friedhofsverwaltung werden in das neue Anstellungsverhältnis übernommen und behalten ihre Zuständigkeiten; die Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist in die Verhandlungen eingebunden.

VERABSCHIEDUNG DER HAUSHALTSPLÄNE FÜR 2023

Sinkende Gemeindegliederzahlen und die noch nicht absehbaren Folgen der Inflation erschweren die Aufstellung von Haushaltsplänen derzeit beträchtlich. Gleichwohl kann der Kirchenkreis Essen für 2023 mit ausgeglichenen Finanzhaushalten planen und die Pro-Kopf-Zuweisung an die Gemeinden leicht erhöhen.

Die Kennzahlen: Bei den frei verfügbaren Mitteln im Kirchenkreis Essen rechnet der Finanzausschuss im kommenden Jahr mit einer Steigerung auf 29.361.900 Euro (2022: 27.672.000 Euro). Nach dem Vorwegabzug für gemeinsame Aufgaben (z.B. Marktkirche, Essener Reformationsfeier) verbleibt ein Verteilungsbetrag in Höhe von 28.983.000 Euro (2022: 27.354.500 Euro). Daraus stehen den 26 Kirchengemeinden nach einem feststehenden Anteilssatz insgesamt 76,96 Prozent oder 22.305.300 Euro (2022: 21.052.000 Euro) zur Verfügung. Der Kirchenkreis erhält 23,04 Prozent oder 6.677.700 Euro (2022: 6.302.500 Euro).

Der Zuweisungsbetrag, den die Kirchengemeinden je Gemeindeglied erhalten, erhöht sich auf 117,29 Euro (2022: 106 Euro); somit können alle 26 Kirchengemeinden ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz gesunkener Mitgliedszahlen (31.12.2021: 125.890; 31.12.2020: 129.930) mit leicht erhöhten Gesamtzuweisungsbeträgen aufstellen und die hohe Inflation zumindest teilweise abfedern. Da die jetzige Zeit großer politischer Unwägbarkeiten einen hohen finanziellen Puffer erfordert, wird der Kirchenkreis rund 1 Million Euro in die Ausgleichsrücklage einstellen. Absehbar ist jedoch, dass auch weiter steigende Zuweisungen nicht ausreichen werden, um die in den nächsten Jahren nötigen Investitionen in klimaneutrale Kirchen und weitere Standorte der Gemeindearbeit zu finanzieren.

WEITERE THEMEN

Weitere Themen der Kreissynode waren die Jahresberichte von Superintendentin Marion Greve und Verwaltungsleiterin Katja Wäller; die Beschlussfassung über Jahresrechnungen; die Berufung von Mitgliedern in den neu gegründeten Betriebsausschuss der „Menschenstadt Essen“, die ihre Arbeit am 1. Januar 2023 als kirchlicher Eigenbetrieb und Nachfolger des bisherigen Behindertenreferates aufnimmt; der in Essen geplante Internationale Gospelkirchentag 2024; ein Grußwort von jungen Erwachsenen aus dem Kirchenkreis Essen, die im Rahmen einer ökumenischen Partnerschaftsbegegnung zurzeit das Andreas-Kukuri-Zentrum der Evangelisch-lutherischen Kirche von Namibia besuchen; sowie die Entscheidung über die drei kreiskirchlichen Kollekten des kommenden Kirchenjahres – sie kommen der Neuanschaffung eines „Inklusionskoffers“, einem Klimaschutz-Projekt in Äthiopien und dem Förderverein „Kirche mit Kindern“ in der Evangelischen Kirche im Rheinland zugute.

STICHWORT: KREISSYNODE

Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Sie ist für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig, verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung. Die Essener Kreissynode besteht aus 157 gewählten oder berufenen Delegierten, die aus den 26 Kirchengemeinden, Referaten, Diensten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden und zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammenkommen.

Zwischen den beiden Tagungen wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises, Marion Greve, inne.

Unser Titelbild zeigt Superintendentin Marion Greve bei der Eröffnung der 30. ordentlichen Kreissynode am Freitagabend im Haus der Evangelischen Kirche.

 

 

 

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