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Schutz vor sexualisierter Gewalt Aktiv. Mutig. Präventiv.

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Was wir tun

Wir setzen umfassende Präventions- und Schutzmaßnahmen um

Der Arbeitskreis für Prävention des Kirchenkreises Essen hat ein Rahmenschutzkonzept erarbeitet. Wir beschäftigen eine hauptamtliche Beauftragte für Prävention. Alle Kirchengemeinden haben Arbeitskreise für Prävention gebildet, die Potenzial- und Risikoanalysen durchführen und eigene Schutzkonzepte erarbeiten.

Wir bieten Schulungen an: Im Rahmen des Kirchengesetztes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche im Rheinland und somit auch im Kirchenkreis Essen dazu verpflichtet, an einer Fortbildung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und insbesondere zum Nähe- und Distanzverhalten sowie zur grenzachtenden Kommunikation teilzunehmen. Bis Ende 2023 wurden 145 Hauptamtliche und 135 Ehrenamtliche aus Kirchenkreis und Kirchengemeinden entsprechend geschult. Bei Fragen können Sie sich an die Beauftragte des Kirchenkreises Essen wenden: Lisa Maas, E-Mail lisa.maas@ekir.de.

Die Menschenstadt Essen, die Ökumenische Telefonseelsorge, der Evangelische Kindertagesstättenverband Essen, die Evangelischen Jugend Essen führen regelmäßig Schulungen ihrer Haupt- und Ehrenamtlichen durch. Prävention vor sexualisierter Gewalt ist Teil der Ausbildung „Lebensspuren begleiten“ für Ehrenamtliche in der Seelsorge und der Juleica-Ausbildung für Jugendliche, die Teamer in der Kinder- und Jugendarbeit werden wollen.

Die Polizeilichen Führungszeugnisse aller hauptamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises werden in regelmäßigen Abständen eingesehen.

Wir unterstützen betroffene Personen

Wir ermutigen Betroffene, sich zu melden. Wir gehen ihren Aussagen und  allen Hinweisen auf Fälle sexualisierter Gewalt nach und versuchen sie zu validieren – ohne sie voreingenommen für wahr oder falsch zu halten. Wir haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschuldigten; der Schutz der betroffenen Menschen steht aber vor dem Schutz der beschuldigten Personen.

Jeder Fall, der Minderjährige betrifft, wird zur Anzeige gebracht. Bei Volljährigen soll nach Möglichkeit der Wunsch der Betroffenen berücksichtigt werden.

Im Kirchenkreis Essen gibt es drei Vertrauenspersonen für Verdachtsfälle auf sexualisierte Gewalt und ein Interventionsteam, das bei konkreten Fällen tätig wird und kompetent besetzt ist. Kontakt: Siehe Menüpunkt „Vertrauenspersonen“.

Sowohl im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland als auch in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe gibt es zentrale Meldestellen für begründete Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt. Auch die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an.

Außerdem können sich Betroffene von sexualisierter Gewalt an die – von Evangelischer Kirche und Diakonie unabhängige – zentrale bundesweite Anlaufstelle .help wenden: Telefon 0800 5040112, Mail zentrale@anlaufstelle.help, Internet anlaufstelle.help.

Wenn es um individuelle Anerkennungszahlungen geht, erhalten Betroffene Beratung bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Alle Kontaktdaten der Evangelischen Kirche im Rheinland stehen auf der Seite: Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.

 

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