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Gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier

Kirchengemeinde Borbeck-Vogelheim startet neues Angebot

Als erste Gemeinde im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland wird die Kirchengemeinde Borbeck-Vogelheim auf ihrem Matthäusfriedhof die Möglichkeit schaffen, Menschen und Tiere in einer gemeinsamen Grabstätte zu bestatten. Die WDR-Lokalzeit Ruhr hat am Donnerstagabend darüber berichtet; den Link zum Beitrag finden Sie unten auf dieser Seite.

„Viele Tierbesitzer verbindet ein langer gemeinsamer Weg mit ihrem geliebten vierbeinigen Mitbewohner“, sagt Daniel Stender, der in der Friedhofsverwaltung des Kirchenkreises Essen arbeitet und für den Matthäusfriedhof zuständig ist. Oft werde ein Haustier wie ein lieber Familienangehöriger betrachtet. „Deshalb wundert es nicht, wenn Menschen den Wunsch verspüren, die Verbundenheit mit dem geliebten tierischen Gefährten auch über den Tod hinaus auszudrücken.“ Mit der Möglichkeit einer Grabbeigabe von Tierasche reagiere die Kirchengemeinde auf einen von vielen Menschen lang ersehnten Wunsch und die gestiegene Zahl Anfragen, die sich nicht auf Mitglieder der eigenen Gemeinde beschränken.

Mittlerweile besteht in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit, Menschen und Tiere zwar in getrennten Urnen, aber in einer gemeinsamen Grabstätte bestatten zu lassen. Nachdem die Evangelische Kirche im Rheinland konkrete Vorgaben erlassen hat, nach denen dies grundsätzlich auch auf einem evangelischen Friedhof umgesetzt werden kann, hat das Presbyterium der Kirchengemeinde Borbeck-Vogelheim die dafür erforderliche Änderung der Friedhofssatzung für den Matthäusfriedhof beschlossen. Ein entsprechendes Gräberfeld wird derzeit vorbereitet; die offizielle Einweihung ist in einigen Wochen geplant.

Für die Bestattung von Mensch und Tier in einer gemeinsamen Grabstätte gelten auf einem evangelischen Friedhof einige Einschränkungen, wie Friedhofsverwalter Daniel Stender erläutert: Weil die völlige Gleichstellung von Mensch und Tier dem theologischen Standpunkt der Kirche widerspreche, habe die Asche des beigesetzten Tieres nur den Status einer „Grabbeigabe“. Das bestattete Tier werde deshalb nicht auf dem Grabstein genannt und könne auch nicht mit einer Trauerrede durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer verabschiedet werden.

Gleichwohl rechnet Daniel Stender mit einer guten Nachfrage für das neue Angebot, zumal es außer auf dem Matthäusfriedhof im Ruhrgebiet nur noch auf einem einzigen weiteren Friedhof, einem ebenfalls evangelischen Friedhof in Bochum, eine ähnliche Möglichkeit gebe. Die positiven Reaktionen, die Daniel Stender bereits von vielen Tierfreunden erhalten hat, bestärken diese Einschätzung zusätzlich.

Das neue Grabfeld wird besonders angelegt und durch bauliche und gartengestalterische Elemente deutlich vom übrigen Teil des Friedhofs abgegrenzt. Es handelt sich um sogenannte Wahlgemeinschaftsgrabstätten, deren Anlage und Unterhaltung für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsträgerin, also die Kirchengemeinde erfolgt. Die Friedhofsträgerin nimmt eine einheitliche Namenskennzeichnung vor. Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu pflegen oder zu gestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, besteht nicht. Es werden aber besondere Stellen ausgewiesen, an denen Grabschmuck abgelegt werden kann.

Kontakt

Kirchenkreis Essen
Friedhofsverwaltung
Daniel Stender
Telefon 0201 2205-521
Mail daniel.stender@evkirche-essen.de

Foto: Denise Friese, WDR

 

 

 

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