
Schutzkonzept
Wir erstellen ein umfassendes Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt!
„Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen) vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren.
Die Evangelische Kirche im Rheinland setzt sich gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Gliedkirchen für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.“
(Präambel des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland am 15. Januar 2020 beschlossen hat und das 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.)
In vielen relevanten kirchlichen Tätigkeitsbereichen – insbesondere in der Aktion Menschenstadt, in der Evangelischen Jugend Essen und in den Kindertagesstätten, im Bereich des Ehrenamtsmanagements und in Kirchengemeinden – gab es in den letzten Jahren bereits wichtige und ausführliche Vereinbarungen, um Kinder und Jugendliche, junge und ältere Erwachsene, Ehrenamtliche und Hauptamtliche vor sexueller Gewalt zu schützen.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in der Evangelischen Kirche im Rheinland nun zusätzlich ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sein Inkrafttreten ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer selbstverständlich gelebten Kultur der Aufmerksamkeit, zu einer weitgehenden Sensibilisierung gegenüber jeglichen Formen von Übergriffigkeit und zur Überwindung von Sprachlosigkeit in den verschiedensten Kontexten und auf allen Ebenen unserer Kirche.
Das Gesetz
- erläutert den Begriff „sexualisierte Gewalt“;
- erklärt, welche Maßnahmen zur Prävention vor sexueller Gewalt nötig sind und wer für ihre Umsetzung verantwortlich ist;
- enthält detaillierte und eindeutige Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt,
- beschreibt, welche Unterstützung Betroffene erwarten können;
- bestimmt, wann Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden müssen.
Das Gesetz verpflichtet alle Kirchenkreise, Gemeindeübergreifenden Dienste und Einrichtungen und alle Kirchengemeinden, auf der Basis von Risikoanalysen eigene, verbindliche Schutzkonzepte zu erstellen und umzusetzen. Um diese Vorgabe bis zum Ende des Jahres 2021 zu erfüllen, wurde im Kirchenkreis Essen eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie
- erstellt das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt für den Kirchenkreis Essen;
- formuliert Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt;
- steuert den Prozess, sodass Maßnahmen des Schutzkonzeptes umgesetzt werden, insbesondere: Schulung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden durch Multiplikator*innen; Begleitung bei der Erstellung von Risikoanalysen der Gemeinden und Gemeindeübergreifenden Diensten; Einholung erweiterter Führungszeugnisse von Haupt- und Ehrenamtlichen durch die Personalabteilung des Kirchenkreises; Erstellung von Selbstverpflichtungserklärungen; Einrichtung des Beschwerdeverfahren; Erstellung eines verbindlichen Krisen-Interventionsplanes;
- steuert die Zusammenarbeit von Gemeinden, Diensten und Multiplikator*innen des Kirchenkreises.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten wichtige Arbeitsbereiche und relevante Ebenen des Kirchenkreises:
- Pfarrerin Silke Althaus (Skriba des Kirchenkreises)
- Kai Freudenreich (Jugendreferat)
- Daniela Keil (Aktion Menschenstadt/Behindertenreferat)
- Pfarrerin Iris Müller-Friege (Krankenhausseelsorge)
- Pfarrer Pieter Roggeband (Evangelische Kirchengemeinde Altenessen-Karnap)
- Magdalene Sentker (Mitglied des Kreissynodalvorstandes)
- Katja Wäller (Geschäftsführung der Verwaltung des KK und Juristin)
- Jörg Walther (Pädagogischer Geschäftsführer des KiTa-Verband Essen-Nord)
- Lisa Maas (Projektsteuerung)
Sobald das Schutzkonzept für den Kirchenkreis Essen verabschiedet wurde, veröffentlichen wir es an dieser Stelle. Viele weitere hilfreiche Informationen und Ansprechpartner zum Umgang mit sexualisierter Gewalt auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland finden Sie hier:
- » Homepage der Ansprechstelle für Betroffene bei der Evangelischen Kirche im Rheinland
- » Sonderseite auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland
- » Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ≡↓
Kontakt
Lisa Maas, Sozialarbeiterin B.A.
Projektleitung zur Prävention sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Essen
Telefon 0177 7561817
Mail lisa.maas@ekir.de