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Eingangstür der Marktkirche.

Service

Wiedereintritt

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und nun wieder in die Evangelische Kirche eintreten möchten, vereinbart der Pfarrer bzw. die Pfarrerin Ihrer Gemeinde gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen. Grundsätzlich können Sie aber von jedem ordinierten Pfarrer (oder Prädikanten) bzw. jeder ordinierten Pfarrerin (oder Prädikantin), der bzw. die einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, wieder in die Kirche aufgenommen werden.



Zentrale Wiedereintrittsstelle

In mehreren Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es außerdem besondere Wiedereintrittsstellen, die zu festgelegten Zeiten einen Wiedereintritt ermöglichen. Die Essener Wiedereintrittsstelle befindet sich in der Marktkirche mitten in der Innenstadt, Markt 2/Porschekanzel – am Ende der Fußgängerzone Kettwiger Straße, etwa zehn Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt. Dort steht Ihnen an jedem Mittwoch – außer an Feiertagen – von 15 bis 18 Uhr ein Seelsorger für ein Wiedereintrittsgespräch bereit.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihren Personalausweis vorlegen; außerdem benötigen wir nach Möglichkeit Ihre Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung, die Sie seinerzeit vom Amtsgericht erhalten haben. Falls Sie diese beiden Dokumente nicht mehr besitzen, können Sie auf entsprechenden Formularen mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie getauft wurden und aus der Kirche ausgetreten sind.

Weitere Fragen zum Thema Wiedereintritt beantwortet das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gern unter Telefon 0201 2205-221, Mail info@evkirche-essen.de.

 

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